18.06.2020

Konzept zur Fortsetzung des Trainings in den Abteilungen nach den aktuellen Lockerungen Stand 18.06.2020


Ab dem 15.06.2020 gelten in NRW folgende Regelungen und Bestimmungen für den Sport bei der DJK Ruhrwacht:

Sportarten mit Körperkontakt ( Drachenboot) ist im Freien für Gruppen bis 30 Personen wieder zulässig ist. Auch bei Kontaktsport gilt die Regel, dass in geschlossenen Räumen bis zu zehn Personen teilnehmen können. Ab dem 15. Juni dürfen sich unter freiem Himmel bis zu 30 Personen zum Kontaktsport treffen. Die Kontakte müssen vier Wochen lang zurückverfolgt werden können. Hier ist weiterhin das Führen der Anwesenheitslisten zu beachten.

Damit können wir die Drachenboote wieder voll besetzen. Die Kanupolomannschaften dürfen mit mehr als 10 Personen spielen und der Kanurennsport kann in vollem Umfang sein Mannschaftsboottraining wieder aufnehmen. Die Kurse der Kanuschule können mit mehr Teilnehmern durchgeführt werden.

Ansonsten gilt weiterhin generell ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Kann dieser nicht eingehalten werden, wird das Tragen von Alltagsmasken empfohlen - auch in Gruppen, in denen kein Mindestabstand erforderlich ist. Da die Gänge im Bootshaus zu den Toiletten nicht die erforderliche Durchgangsbreite zur Einhaltung des 1,5 m Abstandes besitzen, ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung erforderlich. Im Innenbereich des Bootshauses gilt auf allen Gängen sowie in der Bootshalle eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außer am Sitzplatz (§ 2 Abs. 3 Ziffer 7 CoronaSchVO). Grund hierfür ist die geringe Breite der Zu- und Abgänge im Bootshaus.

Die Regeln sind zunächst bis zum 5. Juli in Kraft. Wird die Infektionsobergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten, können die Beschränkungen auch wieder verschärft werden.

Nutzung Umkleideräume und Duschen
Ab dem 01.06.2020 ist eine Nutzung der Umkleideräume im Erdgeschoß unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen möglich. In der Regel dürfen sich nicht mehr als 4 Personen im Umkleideraum der Damen sowie der Jugend aufhalten.

Für den kleinen Umkleideraum der Herren sind max. zwei Personen zulässig.

Es ist von den Trainern darauf zu achten, dass die vorgeschriebene Anzahl der Personen nicht überschritten wird.

Die Athleten erscheinen am besten weiterhin in Sportkleidung zum Training, um einen zügigen Wechsel in den Umkleideräumen zu ermöglichen. Die Duschen bleiben aus hygienischen Gründen weiterhin geschlossen. Wir können keine tägliche Reinigung und Desinfektion der Duschen sicherstellen.

Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern auf dem Vereinsgelände, das Tragen einer Schutzmaske im Bootshaus, die Einhaltung der geregelten Personenanzahl in den Räumlichkeiten des Bootshauses sowie die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein.

Eine mehrfache Wischdesinfektion der Türgriffe, der Lichtschalter sowie der Umkleideräume ist sichergestellt.

Die Abteilungsleiter informieren ihre Abteilungsmitglieder über die vorgesehene Organisation und Durchführung ihres Trainings- und Übungsbetriebes.

Ordnungsstrafen wegen Fehlverhalten und Nichteinhaltung der behördlichen Vorschriften sind durch die Teilnehmer der jeweiligen Trainingsgruppen selber zu tragen. Der Verein übernimmt keine Haftung.

Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.

Nutzung des Kraft- und Kardioraumes
Der Zugang zu Trainings- und Krafträumen muss streng kontrolliert werden,
um die Sauberkeit und Hygiene zu gewährleisten. Es sollte derzeit nur aktiven Sportlern unter Aufsicht, der Zugang gestattet werden. Die Gruppengröße von 8 Personen ist in der Regel zu beachten. Allerdings muss zwingend der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen trainierenden Sportlern eingehalten werden. Sollte dies unter Berücksichtigung der Größe des Kraftraumes nicht möglich sein, ist die Gruppe so zu verkleinern, dass der Mindestabstand im Kraftraum eingehalten werden kann. Wenn keine gute Lüftung vorhanden ist, ist zwischen den verschiedenen Nutzergruppen mindestens 30 min zu lüften.

Vor Verwendung und nach der Nutzung der Sportgeräte sind die Grifflächen mit einer Wischdesinfektion zu reinigten.

Entsprechendes Desinfektionsmaterial steht in beiden Räumen zur Verfügung. Mit dem zu verwendenden Papier bitte sorgsam und sparsam umgehen.

Die vor der Coronazeit vereinbarten Nutzungszeiten des Kardio- und Hantelraumes der einzelnen Trainingsgruppen hat weiterhin Bestand und sind auch einzuhalten.

Im Kardioraum dürfen sich max. 6 Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln aufhalten.

Im Hantelraum dürfen sich max. 8 Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln aufhalten.


Folgende Hygiene- und Abstandsregelungen haben weiterhin Bestand:

Insbesondere die Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene und Abstandsvorschriften sind den Mitgliedern der einzelnen Trainingsgruppen vorzustellen.

Es wurde ein Hygieneplan erstellt, der von allen zu beachten ist. Dieser Plan hängt mittlerweile an verschiedenen Stellen des Bootshauses aus. Weitere Informationstafel informieren über die Verhaltensweisen bei Erkrankung und die Anwendung der Hygieneregeln.

Am Aushang neben dem Geschäftszimmer hängt ein Hygieneplan, aus dem ersichtlich ist, wann die letzte Reinigung des Bootshauses sowie die letzten Wischdesinfektionsmaßnahmen
an Griffen, Türkliniken und Lichtschaltern ausgeführt wurde.

Es können wieder alle Toiletten benutzt werden. Die Toiletten sind einzelnen zu betreten. Ist eine Toilette besetzt, muss die wartende Person vor der Toilettentür warten.

In der Regel dürfen sich nicht mehr als 4 Personen im großen Umkleideraum der Herren aufhalten. Für den kleinen Umkleideraum der Herren sind max. zwei Personen zulässig.

Es ist von den Trainern, Übungsleitern sowie den Abteilungsleitern darauf zu achten, dass die vorgeschriebene Anzahl der Personen nicht überschritten wird. Sollten sich bereits die vorgeschriebene Anzahl an Personen in den Umkleideräumen aufhalten, haben alle anderen im Foyer des Bootshauses oder auch vor dem Bootshauseingang zu warten. In den Umkleideräumen ist das Tragen einer Schutzmaske zwingend vorgeschrieben.

Die Athleten erscheinen am besten weiterhin in Sportkleidung zum Training, um einen zügigen Wechsel in den Umkleideräumen zu ermöglichen. Die Duschen bleiben aus hygienischen Gründen weiterhin geschlossen.

Die Boote sind zügig aus der Bootshalle zu entnehmen und bei Rückkehr vom Wasser schnell wieder in die Bootsstellagen zu verbringen. Das Vereinsgelände ist danach umgehend zu verlassen. Auf längere Gruppengespräche ist zu verzichten. Dazu kann ggf. der große Parkplatz vor dem Bootshaus genutzt werden, da hier die Sicherheitsabstände besser eingehalten werden können.

Das Ein- und Aussteigen an den Stegen hat ebenfalls zügig zu erfolgen, da Kontaktzeiten auf engen Raum vermieden werden müssen. Sollten die Stege besetzt sein, haben die hinzukommenden Sportler zuwarten, bis der Steg wieder frei ist. Zurufe um Rücksichtnahme sind dazu ggf. erforderlich.

Betreten und Verlassen des Bootshauses, gilt auch nach dem 18.06.2020
Die Bootshalle wurde in zwei Bereiche aufgeteilt. Die linke Seite nutzt die Kanurennmannschaft sowie der Kanuwandersport (maximal 12 Personen dürfen sich in diesem Bereich aufhalten).

Die rechte Seite ist für Kanupolo, Stand-Up und Drachenbootmannschaft (maximal 5 Personen dürfen sich in diesem Bereich aufhalten).

Vor der Bootshalle sind die Bereiche durch rote Linien markiert. Der Zutritt zum Bootshaus erfolgt durch die vordere Eingangstür. Das Bootshaus ist generell hinten über das Vereinsgeländer zu verlassen. Es herrscht damit ein Einbahnstraßen Zugangs- und Ausgangsgebot. Auf dem Gelände vor dem Bootshaus sind die Abstandsregeln einzuhalten.


Vorgeschriebene Anwendung von Schutzmasken
In der Bootshalle herrscht weiterhin die Pflicht, Schutzmasken zu tragen. Auf dem Vereinsgelände draußen vor der Bootshalle kann auf den Mund- und Nasenschutz bei Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern verzichtet werden.

Auf dem Weg zu den Stegen kann auf das Tragen eines Nasen- und Mundschutzes verzichtet werden.

Auf den Stegen ist das Tragen einer Schutzmaske erforderlich, wenn der Kontakt zu den Sportlern wegen einer Hilfestellung zu eng wird.

Das Tragen der Schutzmasken auf dem Wasser ist bei genügend großen Sicherheitsabstand nicht erforderlich, zumal man schlecht unter sportlicher Belastung ein- und ausatmen kann. Wenn sich aber Sportler mit dem Tragen einer Schutzmaske unter Belastung sicher fühlen, soll dem nicht entgegengewirkt werden.

Trainingsausschlüsse
Wer Vorzeichen einer Erkrankung hat, ist eine Teilnahme am Training untersagt.
Es haben immer die gleichen Personen an einer Trainingsgruppe teilzunehmen. Ein Wechsel in eine andere Trainingsgruppe, aus welchen Gründen aus immer, ist zu vermeiden. Hier stehen die Trainer, Übungsleiter und Coaches in der Verantwortung, Gruppenwechsel zu verhindern.

Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonal dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training oder an Ausfahrten teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt kontaktieren und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen. Die Trainings- oder Fahrtengruppen sowie andere Kontakte sind umgehend telefonisch, per SMS, WhatsApp oder Email zu informieren.

Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, leichter Durchfall, Müdigkeit oder Kurzatmigkeit.

Kanuten, die Kontakt zu infizierten Personen hatten und sich deshalb in häuslicher Quarantäne befinden, ist die Teilnahme am Vereinsbetrieb ebenfalls untersagt.

Im Falle eines Verdachtes einer Infektion an Vereinsmitgliedern, ist dieser zu separieren und schnellstens medizinische Hilfe zu suchen.

Distanzregeln einhalten
Grundsätzlich besteht beim Kanufahren nur ein geringes Risiko, sich anzustecken.
Das Risiko kann sekundär durch die Nähe zu Trainingspartnern oder Fahrtenmitgliedern erhöht werden. Es ist daher darauf zu achten, den Mindestabstand von 1,5m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände einzuhalten ist, insbesondere bei der Materialpflege und beim zum Wasserlassen der Boote.

Auch beim Lauftraining muss ein ausreichender Abstand eingehalten werden, da gerade beim forcierten Atmen erhöhte Risiken bestehen.

Körperkontakte auf das Minimum reduzieren Kanufahren ist eine kontaktlose Sportart. Gewohnte Rituale, wie Begrüßungen, „Abklatschen“, sich in den Arm nehmen, Jubeln oder Trauern in der Gruppe und Verabschiedungen müssen ohne Berührungen erfolgen.


Persönliche Hygieneregeln einhalten
Eine Aufklärung über die grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsregeln soll in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Aushänge befinden sich bereits an mehreren Stellen des DJK-Bootshauses. Die Abteilungsleiter informieren zudem alle Abteilungsmitglieder.

Häufiges und intensives Händewaschen von mindestens dreißig Sekunden Länge mit Seife und heißem Wasser sollte zur Gewohnheit werden.

Auf das Berühren des Gesichtes mit den Händen sollte verzichtet werden.

Die vorgeschriebene Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.

Griffflächen der Paddel sind nach der Nutzung intensiv desinfizierend zu reinigen. Dazu empfehlen sich vom RKI zugelassene desinfizierende Reinigungsmittel.

Anwesenheitslisten
Für alle Gruppen ist ein Eintrag in das Fahrten- und Anwesenheitsbuch mit Uhrzeit und Namen bei einer Teilnahme am Training im Freien sowie für die Nutzung des Kardioraumes und des Hantelraumes zwingend vorgeschrieben. Dazu wurde bereits ein Tisch in der Bootshalle aufgestellt. Diese Maßnahme ist uns bereits von behördlicher Seite auferlegt worden, um im Bedarfsfall Infektionsketten feststellen zu können.

Das Training und die Trainingsgruppen sowie Ausfahrten in Freizeitgruppen sind zu dokumentieren und die Teilnehmer sind zu erfassen, um im Falle von Infektionen, Kontakte nachvollziehen zu können. Entsprechende Fahrtenbuchliste wurde bereits in der DJK-Bootshalle gut sichtbar ausgelegt. Aus Datenschutzgründen werden die Anwesenheitslisten täglich im Geschäftszimmer archiviert. Trainer und Übungsleiter haben die Anwesenheitsliste für ihre Trainingsgruppe in den Infokasten neben dem Geschäftszimmer einzuwerfen. Diese Maßnahme ist uns bereits von behördlicher Seite auferlegt worden, um im Bedarfsfall Infektionsketten feststellen zu können.

Im Hantelraum befindet sich ebenfalls Anwesenheitslisten für diejenigen Gruppen, die nur den Hantelraum nutzen. Diese sind ebenfalls nach Beendigung des Trainings in den Infokasten einzuwerfen.

Keine rotierenden oder wechselnden Gruppen zulassen. Trainings- oder Fahrtengruppen sind immer mit den gleichen Personen zu besetzen, um so mögliche Verläufe von Infektionsketten jederzeit nachverfolgen zu können. Im Falle einer Ansteckungsgefahr ist dadurch nur jeweils eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

Bei den Versammlungen im Clubraum sind Anwesenheitslisten zu erstellen. Bei einem geselligen Beisammensein im Clubraum ist ebenfalls eine Anwesenheitsliste anzufertigen. Diese sind ebenfalls nach Beendigung des Trainings in den Infokasten einzuwerfen.

Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
Es soll weiterhin auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Freizeitfahrten und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans.

Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von Mund- Nasen-Schutzmasken empfohlen.

Bootstranssporte möglichst einzeln und nacheinander beladen. Bei Hilfeleistungen Abstandsregeln beachten. Wenn Boote mit Hängern zum Wasser gebracht werden, was ja zB das Training in 5er Gruppen mit sich bringt, dann dürfen max. 3 Leute an den Hänger, wovon nur einer nach vorne alleine darf.

Vereinsgastronomie
Es erfolgt kein Ausschank von Speisen oder Getränken. Eigene Getränke und Verpflegung sind mitzubringen. Bei Nutzung von Mehrwegflaschen, diese nach dem Training heiß abwaschen. Die Vereinsgastronomie kann wieder genutzt werden. Die Vermietung der Vereinsgastronomie für Feiern mit max 50 Personen ist wieder erlaubt. Dazu wurden Hygienepläne erstellt, die bei Bedarf vom Geschäftszimmer der DJK Ruhrwacht angefordert werden können.

Türen im Bootshaus sind möglichst offen zu halten, um die Nutzung von Türgriffen zu minimieren. Die Türgriffe und Schalter werden mehrfach in der Woche mit einer Wischdesinfektion gehandelt. Diese Arbeiten werden zudem in einer Liste am Aushang neben der Geschäftsstelle dokumentiert.

Alle Räumlichkeiten sind stets so gut wie möglich zu belüften.


Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Freizeitsportangeboten ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich


Alternativen suchen
Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand.
Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

Nachrichten an die Vereinsmitglieder
Sobald eine Änderung der einheitlichen und abgestimmte Vorgehensweise für die Fortsetzung des Trainings- und Übungsbetrieb vorgenommen wird, werden alle Vereinsmitglieder durch über den email-Verteiler des Vereins informiert (Geschäftsführender Vorstand/ Geschäftsstelle). Insbesondere die Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene und Abstandsvorschriften sind den Mitgliedern stets aktuallisiert vorzustellen.

Die Abteilungsleiter informieren ihre Abteilungsmitglieder über die vorgesehene Organisation und Durchführung ihres Trainings- und Übungsbetriebes. Insbesondere die Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene und Abstandsvorschriften sind den Mitgliedern stets erneut vorzustellen.

Wir bitten alle Vereinsmitglieder nochmals darum, die oben definierten Verhaltensregeln sehr ernst zu nehmen. Bei einer nachweisbar im Vereinsgelände auftretenden Infektion kann es zu einer Sperrung des Vereinsgeländes und schadet einer zukünftigen weiteren Lockerung der Präventions- und Kontaktregeln.


Der Vorstand der DJK Ruhrwachtr Mülheim e.V.