15.06.2020

Vereinsgastronomie kann ab sofort wieder genutzt werden

Ab sofort kann bei der DJK Ruhrwacht Mülheim e.V. die Vereinsgastronomie unter den Vorgaben des § 14 der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und unter Beachtung der „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ angemietet werden. Weitere Informationen und die Anlange „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der DJK Ruhrwacht unter info@djk-ruhrwacht.de


Die Geschäftsstelle der DJK Ruhrwacht, Mintarder Straße 19, 45481 Mülheim, ist zu dem dienstags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr persönlich oder telefonisch unter 0208-483071 zu erreichen.